Das Fahrrad als Werbeträger

Das Fahrrad ist als mobile Werbefläche ein kostengünstiges und auffallendes Werbemittel. Der Mensch nimmt die meisten Sinneseindrücke über die Augen auf. Studien haben festgestellt, dass Menschen sich Dinge am besten merken, die sie besonders lange sehen und beobachten. Und was dem Menschen bekannt ist, dem vertraut er und kauft es letztendlich häufig auch.

Die Möglichkeiten sind vielfältig

Einfache Aufkleber auf dem Fahrrad können sehr flexibel eingesetzt werden. Die meisten Menschen assoziieren mit einem Fahrrad positive Aspekte. Ein großer Vorteil ist, dass die Fahrräder kostengünstig, schnell, flexibel und passgenau an den Hot Spots aufgestellt werden können, an denen sich die gewünschte Zielgruppe häufig aufhält, ohne vorher aufwendige Genehmigungen für eine Aufstellung der Werbung sowie kostenintensive statische Werbeflächen anzumieten.

Im Sinne der verschärften Gesetze sind die Innenstädte häufig für den Verkehr gesperrt und nur Radfahrer und Fußgänger dürfen in die Innenstädte. Doch in den Innenstädten befinden sich die meisten Menschen und häufig verweilen diese bei einem Kaffee oder auf einer Bank. Hier können die Fahrräder als Werbemittel auffallend eingesetzt werden.
Diese Art von Marketing ist freundlich und unaufdringlich und die Aufkleber werden häufig sogar freiwillig an den Fahrrädern angebracht. Dieses Werbemittel ist für kleine Geschäfte, große Konzerne sowie Städte und Kommunen gleichermaßen geeignet. Sie bietet für Verleihfirmen von Fahrädern ebenfalls eine kleine zusätzliche Einnahmequelle, wie für den einzelnen Normalbürger, sofern er einen strategischen Werbepartner findet. Das Image der Werbung ist durch das Fahrrad als Werbemittel schon positiv geprägt, denn mit einem Rad wird ein junges, positives, umweltfreundliches sowie gesundes Image geprägt. Und diese Aspekte sind für die meisten Marken und Unternehmen sehr wichtige Assoziationen für ihre Produkte und Dienstleistungen. Denn in der jungen Schicht von 15 – 35 Jahren liegen die meiste Kaufkraft und die höchste Produktkonsumierung.

Große Konzerne können im Sinne eines umfassenden Corporate Identity, ihren Mitarbeitern und Kunden kostenlose Leihfahrräder mit kostengünstigen Werbeaufklebern und im passenden Design zur Verfügung stellen und somit das Stadtbild im näheren Umfeld prägen und ein positives Image aufbauen sowie die Maßnahme in ihr betriebliches Gesundheitsmanagement einbauen.
Kleinere Unternehmen und Geschäfte können z. B. sehr schöne und alte Räder mit auffälliger Werbung so positionieren, dass sie vorbeilaufende Passanten neugierig machen und im besten Falle dazu bringen, in das Geschäft zu kommen und etwas zu kaufen.

Rechtliches zur Fahrradwerbung

Fahrradwerbung ist in keiner deutschen Stadt direkt verboten, es gilt aber die regionalen Bestimmungen der vorgesehenen Kommune genauer zu studieren und gegebenenfalls direkt nachzufragen.
In den meisten Fällen ist es so geregelt, dass zwischen Fahrrädern als Verkehrsmitteln mit anhaftender Werbung unterschieden wird und Rädern, die als reine Werbemittel aufgestellt werden. Für letzteres braucht man als Werbemittel in einem öffentlichen Raum eine Sondernutzungserlaubnis der Kommune. Hier fallen dann auch Sondernutzungsgebühren an. Stellt man die Räder ohne Erlaubnis auf wird die Stadt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten. Kommt man der Entfernung des Fahrrades nicht nach, kann die Stadt ein Zwangsgeld bzw. die Entfernung des Rads in Auftrag geben und die Kosten in Rechnung stellen.

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