Wenn der Todesfall eintritt – die Pflichten der Erben
Stirbt ein Angehöriger, so müssen Trauer und mitunter auch Schock erst einmal verarbeitet werden. Jedoch bringt das Ableben eines geliebten Menschen es in der Regel mit sich, dass auch einige notwendige Formalitäten besprochen und geregelt werden müssen. So gilt es in dieser schwierigen Zeit die Bestattung zu organisieren, Todesanzeigen zu schalten und die Freunde des Verstorbenen zu kontaktieren. Nicht zuletzt spielt auch das Erbe eine wichtige Rolle und kann schlimmstenfalls sogar noch für Streit innerhalb der Familie sorgen. Für trauernde Hinterbliebene und Familienmitglieder kann es hierbei sinnvoll sein, sich mithilfe eines Plans zu organisieren und so diese schwierige Zeit zu meistern – denn einige Dinge müssen einfach erledigt werden und mitunter kann es sogar gerade diese Arbeit sein, die für Ablenkung sorgt und dabei hilft, anfangs besser mit der neuen Situation zurechtzukommen.
- Was passiert mit dem Verstorbenen?
Sofern der Angehörige in den eigenen vier Wänden gestorben ist, sollten die Hinterbliebenen zunächst einen Arzt verständigen, denn dieser stellt den Totenschein aus. Er ist wichtig, um später beim Standesamt eine Sterbeurkunde beantragen zu können. Diese wiederum ist für viele kommende Behördengänge relevant. Sollte der Verstorbene im Krankenhaus gestorben sein, so wird dies hingegen von den Ärzten erledigt.
- Wie wird die Bestattung organisiert?
Auch wenn es schwer ist: Die Bestattung sollte am besten so früh wie möglich in Angriff genommen werden. Viel Arbeit und Druck kann den Hinterbliebenen abgenommen werden, indem sie sich an ein Bestattungsunternehmen wenden, dass sich um alle weiteren Belange kümmert. Zwar müssen Hinterbliebene sich dennoch mit der Auswahl eines Sarges, der Musik, dem Blumenschmuck oder dem grundsätzlichen Ablauf der Beerdigung auseinandersetzen, dabei werden sie jedoch professionell und einfühlsam unterstützt.
- Wer muss kontaktiert werden?
Viele Hinterbliebene denken womöglich gar nicht daran, dass sie mit ihrer Trauer nicht allein sind – doch in der Regel verfügte auch der Verstorbene über einen Freundeskreis, Bekannte oder entferntere Verwandte. Auch sie haben ein Recht darauf, von dem Tod zu erfahren, darüber hinaus wollen sie unter Umständen bei der Beerdigung oder Trauerfeier dabei sein. Ebenfalls wichtig ist außerdem, dass Arbeitgeber, Vermieter und Vereine des Verstorbenen kontaktiert werden.
- Kinder in der Familie – wie wird ihnen der Todesfall nähergebracht?
Meist erleben Kinder den Verlust eines nahestehenden Menschen ganz anders als Erwachsene. Sie gehen je nach Altersstufe außerdem sehr unterschiedlich mit dem Tod um, was bei Erwachsenen zu Verunsicherung führen kann – denn manchmal entsteht der Eindruck, die Kleinen würden gar nicht trauern. Häufig ist zum Beispiel ein plötzlicher Wechsel von Trauer zu Spiel und Spaß zu bemerken, aber auch Gereiztheit, Launenhaftigkeit, Trennungsängste oder Schuldgefühle und sogar große Angst um die noch lebenden Angehörigen können durch den Todesfall ausgelöst werden. Erwachsene sollten dabei stets bedenken, ihre Kinder nicht in Watte zu packen. Denn sie haben das Recht zu erfahren, was passiert ist und sollten die Umstände des Todes kindgerecht vermittelt bekommen. Es ist für die Trauerarbeit der Kinder entscheidend, diese miteinzubeziehen, aufrichtig dabei zu sein und Fragen keinesfalls mit Phrasen wie „Das verstehst du noch nicht“ oder „Dafür bist du noch zu klein“ auszuweichen.
- Was passiert mit dem Nachlass?
Das Erbe des Verstorbenen muss ebenfalls geregelt werden. Grundsätzlich müssen diejenigen, die Wertgegenstände und Geld erben, sich innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt melden, damit sie ihre Erbschaftssteuer erhalten. Allerdings erübrigt sich diese Pflicht, wenn ein Testament vorliegt und von einem Notar oder Gericht eröffnet wurde – sofern der Nachlass laut Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz keine Immobilien, Grundstücke, Anteile an Kapitalgesellschaften oder Betriebs- und Auslandsvermögen enthält. Nicht selten ist die Nachlassverwaltung mit großen Strapazen für den Erben verbunden, angefangen bei Behördengängen über die Durchsicht der Dokumente bis hin zum Verkauf von Wertgegenständen. Helfen kann an dieser Stelle eine professionelle Nachlassabwicklung, die diese Aufgaben übernimmt und den Hinterbliebenen auf diese Weise einerseits viel Stress ersparen kann und andererseits die Gewissheit verschafft, dass wichtige Dokumente und Unterlagen nicht unbeachtet bleiben.
- Streit ums Erbe – was tun?
Leider kommt es nicht allzu selten vor, dass ein aussichtsreiches Erbe dafür sorgt, dass aus Geschwistern und anderen Verwandten Konkurrenten werden. Anwalts- und Prozesskosten sind dann womöglich ein ständiger Grund zur Sorge oder das alte Elternhaus muss aufgrund der Uneinigkeit zwangsversteigert werden. Grund dafür sind oftmals auch unklare Angaben in Testamenten, allerdings tragen auch die Emotionen innerhalb der Familie zum Streit bei. Geht es nicht mehr nur um das bloße Geld, sondern womöglich auch den letzten Willen der Eltern, Eifersucht zwischen Geschwister oder das Empfinden, dass das Erbe ungerecht verteilt wurde, so sind sachliche Auseinandersetzungen nur noch schwer möglich. Tatsächlich gibt es derartige Auseinandersetzungen von Erbgemeinschaften, die schon mehr als zehn Jahre andauern, wie der Anwalt Jan Bittler der Welt gegenüber erwähnt.
Umso wichtiger ist es, dass zu Lebzeiten bereits an ein Testament gedacht wird, welches gerade diese Schwierigkeiten behandelt und allen Hinterbliebenen genau darlegt, wer welche Ansprüche hat.
- Wer ist für die Grabpflege verantwortlich?
Etwa zwei bis vier Wochen nach der Beisetzung werden Kränze und Blumensträuße abgeräumt und das Grab wird zunächst provisorisch hergerichtet. Zum einen wird die Einebnung des Grabhügels umgesetzt, zum anderen werden erste Pflanzenschalen oder Pflanzen aufgestellt. Fakt ist, dass Erben und Hinterbliebene die Grabpflege jedoch nicht automatisch leisten müssen, wenngleich es durchaus eine tröstliche Form der Bewältigung und Auseinandersetzung mit dem Tod eines geliebten Menschen sein kann. Da die Grabpflege jedoch mit Kosten verbunden ist, kommt es an dieser Stelle häufig zu Streitereien. Unterschieden werden muss zunächst zwischen Beerdigungskosten und Grabkosten in den Folgejahren.
- Für die Beerdigungskosten gilt: Wie und wo beerdigt wird, bestimmen zwar die nächsten Angehörigen, denen das Recht der Totenfürsorge zusteht. Bezahlen muss die Beisetzung aber der Erbe. Mehrere Miterben tragen die Kosten gemeinsam im Verhältnis ihrer Erbteile.
- Für die Grabkosten gilt: Das Erbrecht verpflichtet den Erben nicht unbedingt dazu, für Instandhaltung und Pflege des Grabes zu bezahlen. Stattdessen ergibt sich diese Pflicht aus den Friedhofsatzungen der Städte und Kommunen. Sie sehen vor, dass der Eigentümer und damit Nutzungsberechtige einer Grabstätte für deren Pflege verantwortlich ist.
- Wird das Grab übrigens nicht angemessen gepflegt oder verwahrlost sogar, so kann die Friedhofsverwaltung die Grabpflege an einen Gärtner übertragen. Die Kosten werden dem Nutzungsberechtigten dann in Rechnung gestellt.
Bild: Timo Klostermeier / pixelio.de