Kreditrichtlinien mit unterschiedlichen Auswirkungen

Die Verbraucherkreditrichtlinie zum einen und die Privatimmobilienkreditrichtlinie zum anderen verfolgen ein und das selbe Ziel. Der Verbraucherschutz soll verbessert werden. Während die Verbraucherkreditrichtlinie dieses Ziel auch umsetzt, wirkt sich die Privatimmobilienkreditrichtlinie eher kontraproduktiv aus.

Verbraucherkreditrichtlinie macht die Werbung transparenter

Werbung spiegelt nur die schönsten Seiten eines Produktes wider. So verhält es sich auch bei der Werbung für Verbraucherkredite. Bei diesen Darlehen sind die Zinsen in den meisten Fällen jedoch an die Bonität der Verbraucher geknüpft. Es hilft einem Interessenten daher wenig, wenn die Bank mit dem niedrigsten Zinssatz wirbt, dieser jedoch für das Gros der Darlehensnehmer Utopie darstellt. Vor diesem Hintergrund müssen die Banken jetzt bei Verbraucherdarlehen den Zins benennen, den mindestens zwei Drittel der Darlehensnehmer erhalten haben. Dazu ist eine genaue Beispielrechnung verpflichtend. Die Angabe des effektiven Jahreszinses ist bereits seit Jahren vorgeschrieben. Allerdings muss die Beispielrechnung auch alle weiteren Kosten ausweisen. Der Kreditnehmer selbst muss vor Vertragsabschluss eine genaue Aufstellung aller wesentlichen Informationen zum Darlehen erhalten. Dazu zählen auch die Dinge, die bei einem Zahlungsverzug auf ihn zukommen. Die damit geschaffene Transparenz bietet den Darlehensnehmern tatsächlich Mehrwerte. Die größte deutsche Direktbank setzt diese Vorgaben bereits seit Jahren um, wie das Beispiel, https://www.kredittestsieger.org/ing-diba-online-banking/, belegt. Anders verhält es sich mit der Privatimmobilienkreditrichtlinie.

Banker mit Kristallkugeln?

Die seit dem 21. Juni 2016 geltende Privatimmobilienkreditrichtlinie verlangt von den Kreditsachbearbeitern, dass sie in die Zukunft schauen können. Diese Richtlinie besagt, dass ein Darlehen nur vergeben werden darf, wenn der Darlehensnehmer über die gesamte Laufzeit in der Lage sein wird, die Hypothek ordnungsgemäß zu bedienen. Als Risikofaktoren, die eine solche saubere Rückführung gefährden könnten, zählen unter anderem

  • Spätere Scheidung bei verheirateten Antragstellern
  • Künftiger Familiennachwuchs
  • Risiko einer zukünftigen schweren Erkrankung
  • Möglicher Arbeitsplatzverlust

Greifen diese Risikofaktoren, solle von der Vergabe einer Baufinanzierung abstand genommen werden. Übersetzt heißt die Berücksichtigung dieser Risiken in der Zukunft, dass ein Baudarlehen nur an einen alleine stehenden Beamten vergeben werden dürfte. Alleine das Risiko einer späteren Erkrankung in die Bonitätsprüfung einzubeziehen, klingt absurd. Darüber hinaus konterkariert diese Richtlinie auch das Bemühen des Staates, den Erwerb selbst genutzter Immobilien zu fördern. Wohn-Riester oder die Wohnungsbauprämie wären im Grunde überflüssig, da kaum ein Interessent noch ein Darlehen erhielte. Die Auswirkungen auf das Baugewerbe wären ebenso verheerend. Neben der neuen Erstellung von Wohnraum gäbe es auch einen Einbruch in der Auftragslage für Renovierungen und Sanierungen beim Erwerb von Bestandsimmobilien. Es bleibt abzuwarten, in welcher Konsequenz diese Richtlinie von den Banken umgesetzt werden wird und umgesetzt werden kann.

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