GEZ: So vermeiden Sie die Rundfunkgebühr
Seit 2013 müssen alle Privathaushalte die neue Rundfunkgebühr zahlen, die der Nachfolger der GEZ ist – egal, ob sie ein Radio- oder TV-Gerät besitzen. Was viele jedoch nicht wissen: Es gibt Ausnahmen von der Beitragspflicht. Wir erklären Ihnen, unter welchen Bedingungen Sie die Abgabe vermeiden können.
Während sich private Fernsehsender und Radiostationen wie RTL, ProSieben oder Sat.1 über Werbung finanzieren, werden ARD, ZDF und Deutschlandradio hauptsächlich von der GEZ finanziert. Bis 2013 war die Rundfunkgebühr eine Geräteabgabe. Wer kein Empfangsgerät besaß, musste nichts bezahlen. Ab 2007 galten allerdings auch Computer und internettaugliche Mobiltelefone als Empfangsgeräte. 2013 trat der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Kraft. Seither hängt die GEZ-Gebühr, neu „Rundfunkbeitrag“ genannt, nicht mehr vom Besitz eines Empfangsgeräts ab. Die Änderung rief Widerstand hervor. Einige Bürger und Unternehmen sahen in der geräteunabhängigen Abgabe eine verfassungswidrige Steuer und klagten. Derzeit sind mehr als 127 Verfassungsbeschwerden anhängig, über die das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich noch in diesem Jahr befinden wird.
GEZ-Befreiung bei Sozialleistungen oder Schwerbehinderung
Zumindest bis dahin müssen Sie den Rundfunkbeitrag – aktuell 17,50 Euro im Monat – weiter bezahlen. Doch es gibt Ausnahmen:
- Wer Sozialhilfe,
- Hartz IV oder
- Ausbildungsförderung bezieht, ist von der Abgabe befreit.
(Das gilt nicht für die Empfänger von Arbeitslosengeld I. Denn im Gegensatz zu Hartz IV ist das Arbeitslosengeld I eine Versicherungsleistung, keine Sozialleistung.) - GEZ-befreit sind auch Bewohner von Pflegeheimen, ausländische Diplomaten und Asylbewerber.
- Ebenso können sich Taubblinde (Gehörlosigkeit und Blindheit treten zusammen auf) und Empfänger von Blindenhilfe befreien lassen.
- Stark Seh- und Hörgeschädigte sowie Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 80 Prozent müssen nur 5,83 Euro im Monat zahlen.
Die Formulare, mit denen Sie eine Gebührenbefreiung oder die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen, sind auf der Website des Beitragsservices von ARD, ZDF und Deutschlandradio erhältlich. Mehr über die Möglichkeiten der GEZ-Befreiung finden Sie auch hier.
Zusammenziehen oder auswandern
Beziehen Sie keine staatliche Unterstützung und leiden Sie nicht unter gesundheitlichen Problemen? In diesem Fall bleibt noch die Härtefallregelung. Als Härtefall gilt, wem Sozialleistungen verweigert wurden, weil sein Monatseinkommen maximal 17,50 Euro über dem Grundbedarf liegt. Eine weitere Möglichkeit, sich dem Rundfunkbeitrag zu entziehen, ist der Umzug in den Haushalt eines anderen Gebührenzahlers. Wenn Sie in die Wohnung des Partners oder in eine bestehende Wohngemeinschaft ziehen, müssen Sie nichts zahlen, da die Rundfunkgebühr nur einmal pro Haushalt erhoben wird.
Die Rundfunkgebühr fällt auch dann weg, wenn Sie auswandern. (Sie können das Angebot der Sender in Deutschland dann nicht mehr nutzen.) In Ländern wie die Niederlande, Luxemburg, Spanien, Australien oder die USA existieren keine Rundfunkabgaben.
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