Überraschendes zum Thema Steuern
Lotto, Trinkgeld, Bitcoin – wie ist es mit der Steuer?
Auf Lottogewinne fällt keine Steuer an
Das Thema Steuern ist nicht nur eine Last, es bringt manchmal auch regelrechte Überraschungen mit sich. So ist es etwa beim Thema Lotto, denn hier fallen zunächst einmal keine Steuern an. Dadurch, dass diese Einnahmen keiner der typischen Einkunftstarten zugeordnet werden können, die in § 2 Abs. 3 EStG aufgeführt sind, wird auch keine Einkommensteuer erhoben. In Deutschland bekommt man seinen Gewinn also ohne Abzüge ausgezahlt, egal wie hoch er ist. Das Gleiche gilt auch für Gewinne, die eine monatliche Rente versprechen.
Wer hätte das gedacht?!
Erträge aus einem Gewinn müssen jedoch versteuert werden
Legt man den Gewinn allerdings an und erzielt dadurch einen Gewinn, etwa durch Zinsen, müssen diese als Kapitaleinkünfte versteuert werden. Auch wer Aktien kauft und diese mit Gewinn wieder verkauft, wird mit einer Kapitalertragssteuer von 25% belastet. Investiert man den Gewinn in ein Geschäft und dieses wirft Gewinne ab, bekommt der Fiskus ebenfalls seinen Teil ab. Und wie ist es, wenn man seinen Gewinn verschenkt oder vererebt?
Geschenke müssen versteuert werden – aber erst ab einer bestimmten Höhe
„Lieber mit warmen Händen geben, als mit kalten!“ Dieser Satz bewahrheitet sich auch beim Thema Lottogewinne. So kann man seinem Ehepartner, einem eingetragenen Lebenspartner und auch leiblichen sowie Stiefkindern alle 10 Jahre 500.000 Euro schenken, ohne dass darauf Steuern anfallen. Seinen Geschwistern darf man immerhin noch 20.000 Euro als Geschenk überreichen, ohne dass der Staat ebenfalls die Hand aufhält. Bei einem Erbe gelten zwar die gleichen Freibeträge, doch zu Lebzeiten zu geben hat dennoch viele Vorteile. Man hat nämlich die Möglichkeit, die Übertragung seines Nachlasses aktiv zu steuern. Ist man hingegen nicht mehr vor Ort, entbrennen nur zu oft Streitigkeiten rund um die Erbschaft. Und: Eine Schenkung kann alle 10 Jahre wiederholt werden, dann gilt der Freibetrag erneut. Bei einem Erbe ist das nicht der Fall.
Gemeinsam mit anderen Lotto spielen – Vorsicht!
Wer in einer Tippgemeinschaft dem Glück nachjagt, sollte unbedingt einen Vertrag aufsetzen, der die Verteilung eines Gewinns regelt. Sonst kann es sein, dass der Spieler, der den Lottoschein abgibt, als einziger Spielberechtigter angesehen wird, während die anderen Spielteilnehmer ihren Anteil am Gewinn als Schenkung versteuern müssten.
Im Ausland gewinnen – das kann teuer werden
Auch in Österreich, Belgien und Großbritannien fallen keine Steuern auf Lottogewinne an – anders jedoch in Spanien, das etwa zur Weihnachtszeit mit einer gut dotierten Lotterie lockt, oder auch in den USA, wo Power Ball und Mega Millions gern auch von Ausländern gespielt werden. In Spanien müssen 20% des Gewinns abgegeben werden, in den USA sogar 30%. Hier kommt zusätzlich noch die Steuer des jeweiligen Bundesstaates mit 5 bis 8 Prozent hinzu. Vielleicht bleibt man also lieber bei der heimischen Lotterie und kauft von der gesparten Steuer ein Los mehr.
Bitcoin – virtuelles Geld, echte Steuern
Kryptowährungen sind das Ding der Zukunft, auch wenn es sich dabei um eine höchst komplexe Angelegenheit handelt. Obwohl es sich um eine rein virtuelle Währung handelt, stehen die Finanzämter schon auf dem Plan. Es geht hierbei schließlich um eine Menge Geld, deren Besteuerung noch nicht abschließend in offiziellen Leitlinien geregelt wurde.
Eines ist jedoch klar: Wer virtuelles Geld kauft und mit Gewinn wieder verkauft, muss nur dann keine Steuern auf den Ertrag abführen, wenn zwischen dem Kauf und Verkauf länger als ein Jahr vergangen ist. Es gibt allerdings eine wichtige Ausnahme, nämlich wenn die Bitcoin schon einmal gegen Zinsen verliehen worden sind. Dann gilt eine eine Spekulationsfrist von zehn Jahren.
Gewinne über 600 Euro müssen grundsätzlich versteuert werden. Das gilt auch dann, wenn sie im Ausland erzielt wurden. Und welche der Zahlenreihen soll genau versteuert werden? Immerhin kaufen und verkaufen viele Besitzer immer wieder Teile ihrer Kryptowährung. Hier gilt das Prinzip: ,First in, first out’. Was zuerst gekauft wurde, geht auch zuerst wieder heraus. Anleger sollten also genau Buch führen, um dem Finanzamt alle Bewegungen darlegen zu können.
Wer hätte es gedacht – das Thema Steuern hält die eine oder andere Überraschung bereit.