Mit einem Pflegebedürftigen in den Urlaub: So geht’s

Die Pflege eines Angehörigen kann sowohl körperlich als auch psychisch eine Herausforderung sein. Umso wichtiger ist es, zusammen positive Erfahrungen zu sammeln und den Alltag auch mal hinter sich zu lassen. Ein gemeinsamer Urlaub? Geht das? Ja, gute Idee!

Warum miteinander in den Urlaub fahren?

Als pflegender Angehöriger stehen Ihnen dank Kurzzeitpflege und Pflegevertretung Möglichkeiten zu Verfügung, auch einmal abzuschalten. Dennoch entscheiden sich immer mehr Pflegende dazu, gemeinsam mit ihren pflegebedürftigen Angehörigen zu verreisen. So können sie trotz der körperlichen Einschränkung gemeinsam Erfahrungen sammeln und möglicherweise auch Menschen in ähnlichen Situationen kennenlernen. Ein gemeinsamer Austausch kann dabei völlig neue Perspektiven aufzeigen. Vielleicht weckt der Urlaub auch Erinnerungen an eine Zeit vor der Pflege und gibt die nötige Kraft, weiterzumachen. Vor allem bei Demenz- oder Alzheimererkrankungen, kann eine neue Umgebung dabei helfen, die Leistungsfähigkeit des Gehirns zu unterstützen.

Unkompliziert die Auszeit planen

Eine Reise mit einem Pflegebedürftigen birgt trotz aller Vorteile auch einige Stolpersteine. Deshalb ist es wichtig, dass Sie den Urlaub frühzeitig und bedacht planen. Da einige pflegende Angehörige schon seit geraumer Zeit gemeinsam mit ihren Pflegebedürftigen verreisen, haben sich über die Jahre hinweg Pflegereiseveranstalter etabliert. Diese wissen genau, welche Kriterien beim Urlaub mit Pflegebedürftigen erfüllt sein müssen, um den Urlaub so angenehm wie möglich zu gestalten. Folgende Kriterien müssen dabei berücksichtigt werden:

  • Beachten Sie die Pflegebedürftigkeit und Anforderungen an die Einrichtung. Eine Unterkunft für Demenzkranke beispielsweise muss andere Anforderungen erfüllen, als eine für Rollstuhlfahrer.
  • Bei der Wahl des Reiseziels müssen Klima, Anfahrtslänge und die Transportmittelwahl berücksichtigt werden.
  • Ausflüge vor Ort sollten stets bereits vorab auf Barrierefreiheit geprüft werden.
  • Es muss sichergestellt werden, dass benötigte Hilfsmittel vor Ort vorhanden sind und den Anforderungen des Pflegebedürftigen entsprechen.

Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?

Pflegegeld wird auch im Urlaub gezahlt. Zudem besteht Anspruch auf Pflegesachleistungen. Werden beide Zuschüsse beantragt, muss während des Urlaubs die Hälfte des Pflegegeldes entbehrt werden.

Durch das neue Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, haben pflegende Angehörige zudem die Möglichkeit, ihre Betreuungsperson in die Reha zu begleiten. Dabei werden alle Kosten von der Kasse bezahlt. Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz geht sogar so weit, dass Sie als pflegende Angehörige in der gleichen Einrichtung aufgenommen und versorgt werden dürfen. Muss eine Ersatzunterkunft gefunden werden, wird diese von Pflege- und Krankenkasse koordiniert. Sie müssen sich also um nichts kümmern.

Auf geht’s in den Urlaub mit Pflegebedürftigen

Eine gemeinsame Auszeit hilft dabei die Kraftreserven aufzufüllen und dem Alltag für eine Zeit lang zu entfliehen. Dank fachkundiger Unterstützung von Pflegereiseveranstaltern bei der Planung, können Sie eine Unterkunft wählen, die am besten zu Ihnen und ihrem Pflegebedürftigen passt. Ein zusätzliches Plus ist die staatliche Unterstützung, wodurch einem gelungenen Urlaub nichts mehr im Weg steht. Mehr zum Thema Urlaub mit Pflegebedürftigen und Pflege und Gesundheit allgemein finden Sie im Printmagazin und auf dem Onlinemagazin von Lebenlang.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Planung und einen tollen Urlaub.

 

Artikelbild: xxx