Bestandteil einer Krankentagegeld-Versicherung

Eine Krankentagegeld-Versicherung ist im Gegensatz zu einer Krankenhaustagegeld-Versicherung eine Verdienstausfallversicherung, die der Versicherungsnehmer (VN) in der Regel als Zusatzversicherung zu seiner bereits bestehenden Privaten Krankenversicherung abschließt. Es ist jedoch auch möglich, sie unter gewissen Voraussetzungen separat abzuschließen.

Mit dieser Versicherung sichert man alle Risiken ab, die u.U. bei Krankheit durch Verdienstausfall (Umsatzausfall) zu erwarten sind. Damit sollen alle Kosten für den Lebensunterhalt und den täglichen Bedarf abgesichert werden, auch die Kosten eines Selbständigen für den Weiterbestand seiner Firma. . Entsprechend muss das Krankentagegeld auch von der Höhe her gestaltet werden.

Keinesfalls soll es aber so sein, dass sich ein VN mit dieser Absicherung zusätzliche Einnahmen verschafft. Nein, es soll von der Höhe so gestaltet sein, dass es in etwas dem letzten Einkommen (Umsatz) entspricht. Nicht mehr und auch nicht weniger, was sich in der Regel auch ausschließt, da es relativ teuer ist. Und die Prämie dafür muss im Krankheitsfall auch weiter bezahlt werden.

Beim Abschluss einer Krankentagegeldversicherung, in der Regel in Kombination mit dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung, müssen diverse Gesundheitsfragen beantwortet werden, die akribisch genau beantwortet werden sollten. Denn würden wesentliche Vorerkrankungen verschwiegen, kann dies später zu einem Leistungsausschluss führen. Also, immer hübsch ehrlich sein. Und sollten wesentliche Vorerkrankungen vorliegen, so kann dies zu einer Ablehnung des Antrages führen oder bestenfalls nur zu einem Risikoaufschlag.

 

Doch ein recht wesentliches Kriterium für den Abschluss einer Krankentagegeld-Versicherung ist der Beginn der Auszahlung des Tagegeldes. Hier gibt es eine Reihe von Möglichkeiten , um die Auszahlung den jeweiligen Verhältnissen anzupassen, d.h., es lässt sich gestaffelt gestalten mit unterschiedlichen Karenzzeiten. Denn davon ist letztlich auch die Prämie abhängig. Sollte man die Auszahlung eines Krankentagegeldes in voller Höhe ab dem ersten Tag der Krankmeldung wünschen, so ist das relativ teuer, und wird in dieser Form auch selten in Anspruch genommen.

Das sinnvollste und auch preiswerteste ist hier eine Staffelung mit einem Beginn ab dem 8. – 21. Tag. Erwähnenswert ist letztlich, dass sich die Prämie neben den spezifischen Besonderten der vertraglichen Gestaltung nach dem Eintrittsalter richtet, was sich während der gesamten Vertragslaufzeit auch nicht ändert.

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