Die Maklerprovision beim Immobilien-Kauf und -Verkauf
Immobilienmakler sorgt für Sicherheit beim Immobilienkauf/ -verkauf
Steht der Verkauf oder der Kauf eines Hauses an, vertrauen viele Immobilieneigentümer oder Immobilienkäufer auf die fachmännische Unterstützung durch einen erfahrenen Immobilienmakler. Schließlich geht es hier um hohe Geldsummen, es gibt eine Reihe von wichtigen Dingen zu erledigen und zu berücksichtigen und am Ende möchte man sicher sein, dass rechtlich alles gepasst hat und durch falsche Werteinschätzungen keine Verluste gemacht wurden.
Maklerprovision Entlohnung für „ein verdammt gutes Gefühl“
Ein Immobilienmakler übernimmt im Zuge eines Immobiliengeschäfts viele wichtigen Aufgaben und trägt mit seinem Know-how wesentlich dazu bei, dass der Immobilienkauf/ -verkauf sicher über die Bühne geht. Für seine Dienstleistungen berechnet der Makler eine sog. Maklerprovision (Maklercourtage). Oder anders ausgedrückt: Der Makler sorgt bei den Beteiligten eines Immobiliengeschäfts für „ein verdammt gutes Gefühl, wenn man wen hat, der dafür sorgt, dass alles klappt!“, wie es einmal ein Immobilienmakler in Augsburg auf seiner Webseite formuliert hat – und für dieses „verdammt gute Gefühl“ wird der Makler entsprechend mit der Maklerprovision entlohnt.
Oft gestellte Frage: Wie hoch ist die Maklerprovision?
Über die Höhe der Provision besteht oft immer noch Unklarheit. Sie zählt im Rahmen des Kaufs- und Verkaufs einer Immobilie zu den am häufigsten gestellten Fragen. Ganz allgemein ist zu sagen, dass die Höhe der Maklerprovision frei verhandelbar ist. Der Käufer einer Immobilie kann also mit dem Makler eine völlig individuell gesetzte Provision festlegen. Es gibt allerdings gewisse Richtwerte für die Provision. Diese können von Bundesland zu Bundesland allerdings verschieden sein.
In Baden-Württemberg zum Beispiel beträgt die Maklerprovision 7,14% (inkl. MwSt.) vom ausgehandelten Preis für die Immobilie. Den Betrag teilen sich dann Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen auf (3,75% vom Kaufpreis jeweils von Käufer und Verkäufer). In manchen Bundesländern allerdings übernehmen die beiden Parteien eines Immobiliengeschäfts nicht denselben Anteil an der Maklerprovision, wie z.B. in Bremen, Hamburg und Hessen.
Auch die Höhe der Provision kann variieren. Neben Baden-Württemberg gelten 7,14% auch als Richtwert in Berlin, Bayern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, NRW, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In Hessen, Bremen, Hamburg (6,25%) und Mecklenburg-Vorpommern (5,95 %) gelten andere Richtbeträge. Weitere Informationen zur Höhe der Maklerprovision sind auf nachstehender Tabelle angeführt.
Werte inkl. 19% MwSt.
1: Höhe der Provision fällt je nach Region unterschiedlich aus
2: in Münster bis zu 4,75% Käuferprovision
3: in der Region Mainz-Bingen bis zu 5,95% Käuferprovision
4: in Westthüringen bis zu 5,95% Käuferprovision
Wann darf ein Immobilienmakler eine Provision erheben?
Wichtig zu wissen ist auch, wann ein Immobilienmakler überhaupt dazu berechtigt ist eine Maklerprovision zu verlangen. Geregelt wird dies im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 652. Demzufolge müssen für den rechtgültigen Anspruch des Maklers auf Auszahlung der Provision folgende Kriterien erfüllt sein: es muss ein gültiger Maklervertrag bestehen, der Makler muss im Rahmen des Kundenauftrags tätig geworden und das Geschäft aufgrund seiner Leistungen zustande gekommen sein und es muss schließlich ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen sein.